Fragestellung: Immer wieder gibt es von Seiten (insbesondere anthroposophisch vorgeprägter) Eltern die vehemente Kritik der vorzeitigen Intellektualisierung, bzw. Reflexion. Von Seiten der SchülerInnen ist zu beobachten, dass sie die Verschriftlichung/Dokumentation ihrer Tätigkeiten bzw. ihres Lernens meist nur gezwungenermaßen vornehmen. Woran könnte das liegen, bzw. welche Ebenen der Selbstverantwortung und Verschriftlichung gibt es? Ich habe darüber nachgedacht:
Kommentar:
Demgemäß wird das SvL (Selbst verantwortliches Lernen) in der Schulzeit methodisch eingeübt. Es ist nicht etwa von vornherein als methodische Fähigkeit vorhanden, sondern nur als Gefühl: „Selber machen!“ Nach dem Rubikon kann dieses Gefühl auch zu einem intellektuellen Experimentierfeld werden: „Man könnte doch auch…?“ Nach der Pubertät ist die Selbstdistanzierung evt. groß genug, den eigenen Lernweg zu bestimmen: „Ich will das erreichen!“ Mit Beendigung der Schulzeit sollte dann der eigene Lernweg auch methodisch entworfen werden können, womit erst die volle Verantwortlichkeit dafür entsteht. Lernweg und Lernziel wird ständig überprüft und angepasst: „Ich muss etwas ändern…“ ist hier die Maxime.
Verschriftlichung/Dokumentation:
Aus dieser Hypothese ergibt sich, dass eine reflexive Verschriftlichung des eigenen Lernprozesses erst ab der 3. Ebene (Selbstbestimmtheit) beginnt, indem die Lerninhalte und -ziele selbst definiert und dokumentiert werden. Die Metaebene der Lern-(Selbst-)Reflexion wird aber eigentlich erst auf der 4. Ebene erreicht. Zuvor handelt es sich noch um Protokolle oder knappe Selbstbeurteilungen. Verschriftlichung muss für die SchülerInnen einen Sinn haben. Intrinsisch wird dieser erst ab der 4. Ebene. Vorher muss die Bewertung bzw. Wertschätzung von außen kommen; z.B. durch ein Portfolio und dessen Präsentation; und/oder durch die Verwendung der Selbstbeurteilung in einem Zeugnisfach namens „Eigenes Lernen“; usw.
Dieter Reiser